Wir führen verschiedene ordentliche und außerordentliche Prüfungen an Betriebsmitteln und verschiedenen Strukturen durch.
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb, inspizieren die Betriebsmittel bzw. Strukturen nach den aktuellen normativen und gesetzlichen Standards. Wir stellen Ihnen ein Prüfprotokoll aus, mit eventuellen Maßnahmen, die wir gemeinsam besprochen haben.
Durchführung der ersten bzw. wiederkehrenden Funktionsprüfung bei Kränen bzw. Hebemitteln (z.B. Brücken-, Fahnen-, Schwenk- und Säulenkränen, elektrischen Kettenzügen sowie manuellen Seil- und Kettenzügen) im Sinne des Anhanges VII vom G.v.D. 81/2008.
Durchführung der ersten bzw. wiederkehrenden Funktionsprüfung bei Hebebühnen (z.B. Personenhebe-, Erntehebe-, Hubarbeits- und Scherenhebebühnen) im Sinne des Anhanges VII vom G.v.D. 81/2008.
Durchführung der ersten bzw. wiederkehrenden Funktionsprüfung bei Druckbehältern (z.B. Luftdruckbehälter, Windkessel, Ausgleichsgefäße und Wärmetauscher) im Sinne des Anhanges VII vom G.v.D. 81/2008.
Durchführung der ersten bzw. wiederkehrenden Funktionsprüfung bei landwirtschaftlichen Maschinen (z.B. Erntehebebühnen, Heukränen, Erntemaschinen) im Sinne des Anhanges VII vom G.v.D. 81/2008.
Durchführung von Strukturprüfungen, um den Gesamtzustand des Prüfobjektes festzustellen und dessen Restlebenszeit zu ermitteln. Es sind auch Dach- und Strukturprüfungen mit Hilfe einer Drohne möglich.
Durchführung der periodischen Kontrollen an Industrieregalen, Ketten und Seilen (Anschlagmittel), Leitern, Fällhebern uvm.
Durchführung der periodischen Kontrollen und jährlichen Hauptinspektionen.
Durchführung der jährlichen Inspektion von aufblasbaren Spielgeräten (z.B. Hüpfburgen) im Sinne der UNI EN 14960.
Kontrolle von Wassernutzungsanlagen im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 204 vom 24.02.2015.